Mindestanforderungen
Die Mindestanforderungen an Rauch- und Abgasfänge sind in den jeweiligen Landes-Bauordnungen geregelt. In nationalen Normen (ÖNORMEN), und seit kurzem auch in europäischen Normen, sind Fangsysteme, aber auch Komponenten in Bezug auf Anwendungsbereich, Anforderungen, Prüfmethoden und Kennzeichnung genormt.
Grundsätzlich wurden in der Vergangenheit Zulassungen für die einzelnen Systeme von den jeweiligen Bundesländern erteilt. Um die Übergangsphase zwischen Zulassung und CE-Kennzeichnung zu überbrücken, hat das OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) das ÜA-Zeichen eingeführt. Seit 2007 ist das CE Zeichen verpflichtend.
Rauch- und Abgasfänge für Zentralheizung
Mit dem zunehmenden Einsatz von Öl und Gas als Brennstoff und die damit verbundenen, niedrigen Abgastemperaturen (weniger als 350 °C) tauchten erstmals Probleme mit Kondensatanfall innerhalb des Kamines auf.
Bei ca. 120 °C wird der Säuretaupunkt unterschritten und die anfallende Säure greift das Abgasrohr an. Das führte zu einer zweischaligen Bauweise mit säurebeständigen, keramischen Schamotte-Innenrohren, die bis etwa 1975 als Stand der Technik bezeichnet werden kann. Durch die Energiekrise kamen Wärmeerzeuger mit noch geringeren Abgastemperaturen auf den Markt. Die Abgase unterschreiten nicht nur die Säuretaupunkttemperatur, sondern auch die Wasserdampf-Taupunkttemperatur.
Der dreischalige, gedämmte Kamin wurde zum Standard. Seine Wärmedämmung hält die Abgastemperatur oberhalb der Taupunkttemperatur. Sein keramisches Innenrohr ist hochbeständig gegen anfallendes Kondensat. Feuchteunempfindliche Systeme sind heute Standard, diese gibt es in Zweischalig (Mantelstein / Distanzhalter / Rohr) und Dreischalig (Mantelstein / Dämmung / Rohr)
Weitere Anforderungen an Kamine:
- Standsicherheit gegenüber Windbelastungen
- Lastabtragung des Eigengewichtes
- Brandsicherheit gegenüber hohen Abgastemperaturen und Russbrand
- Verhinderung des Brandübertrittes von einer Etage zur nächsten.
Aufstellung eines Kamines
Bei der Aufstellung des Kamines sind u.a. zu berücksichtigen:
- Mindesthöhe und Maximalhöhe über dem First
- Abstand zu Dachaufbauten und Öffnungen
- Abstand zu Bauteilen aus brennbaren Materialien
- Abstand des Verbindungsstückes zu brennbaren Materialien
- Ausbildung des Kaminkopfes. Viele weitere Details sind in einschlägigen ÖNORMEN und EN-Normen geregelt
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Der Rauchfangkehrermeister überwacht die Planung und Aufstellung einer Feuerstätte und des dazugehörigen Kamines hinsichtlich der Einhaltung bauaufsichtlicher Anforderungen. Vor Inbetriebnahme nimmt er die Feuerstätte ab. Das Abnahmeprotokoll enthält u.a. alle Kenndaten des Kamines. |
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